Allgemeine Geschäftsbedingungen der Perfectly Placed Media GmbH
- § 1 Gegenstand, Art der Werbung
- § 2 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 3 Angebote und Annahme, Preise
- § 4 Vertragsschluss, Schriftform
- § 5 Vertragsausführung, Vertragsanpassung
- § 6 Eigentumsübergang
- § 7 Urheber- und Nutzungsrechte an Vorlagen
- § 8 Haftung für Druckvorlagen
- § 9 Rügepflichten
- § 10 Zahlungsbedingungen
- § 11 Zahlungsverzug
- § 12 Aufrechnung, Abtretung
- § 13 Stornierung
- § 14 Kündigung
- § 15 Unmöglichkeit
- § 16 Haftung
- § 17 Schriftform Erfüllungsort, Gerichtsstand
- § 18 Salvatorische Klausel
§ 1 Gegenstand, Art der Werbung
§ 2 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 3 Angebote und Annahme, Preise
Aufträge von einem Kunden sind für diesen grundsätzlich bindend, sofern er nicht von seinem Recht auf Stornierung bzw. Kündigung Gebrauch macht.
Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme durch eine nicht vom Auftrag abweichende Auftragsbestätigung zustande. PPM ist berechtigt, das Angebot wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form der Vorlage oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind vor allem anzunehmen, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung weitergehend für PPM unzumutbar ist.
§ 4 Vertragsschluss, Schriftform
§ 5 Vertragsausführung, Vertragsanpassung
Mindestlieferungen, Lieferverzug oder der Rückruf der Werbemittel durch den Auftraggeber berechtigen diesen nicht zur Kürzung der Auftragssumme bzw. begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragsdauer. Für Druck von Werbemitteln gilt: PPM druckt nach Entwürfen des Auftraggebers Werbemittel und sorgen für deren Verbreitung. PPM ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§ 6 Eigentumsübergang
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte an Vorlagen
Sofern der Auftraggeber PPM Vorlagen, Materialien oder sonstige Inhalte (z. B. Fotos, Grafiken, Texte, Modelle, Muster, Proben usw.) zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber, dass er sämtliche hierfür erforderlichen Rechte besitzt und zur Nutzung im Rahmen des beauftragten Projekts berechtigt ist.
Der Auftraggeber sichert insbesondere zu, dass er über die notwendigen Rechte verfügt, um PPM die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Dies umfasst auch Unterlizenzierungsrechte, soweit diese erforderlich sind, damit PPM die Inhalte im Rahmen des beauftragten Projekts sowie auf den dafür vereinbarten Kanälen verwenden kann.
Die Nutzung durch PPM umfasst – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Nutzungsarten, einschließlich der Nutzung in Print- und Digitalmedien sowie in Online- und Social-Media-Kanälen von PPM und von Vertragspartnern im Rahmen des Projekts.
Wird PPM bekannt, dass der Auftraggeber ganz oder teilweise nicht über die erforderlichen Rechte verfügt, kann PPM die Durchführung des Auftrags bis zur Klärung unterbrechen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt PPM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch notwendige Rechtsverfolgungskosten.
PPM ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Werke und Medien – sofern der Auftraggeber nicht vorher ausdrücklich schriftlich widerspricht – für eigene Präsentations-, Dokumentations- und Referenzzwecke sowie in eigenen Social-Media- und Online-Kanälen zu nutzen.
§ 8 Haftung für Druckvorlagen
§ 9 Rügepflichten
§ 10 Zahlungsbedingungen
PPM gewährt 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tage rein netto ohne Abzüge fällig. Danach werden Mahngebühren i.H.v. 2,50 € berechnet
§ 11 Zahlungsverzug
§ 12 Aufrechnung, Abtretung
§ 13 Stornierung
Der erteilte Auftrag ist stornierbar. Für eine Auftragsstornierung werden nachfolgende Gebühren fällig:
1. ab Auftragsunterzeichnung 25%
2. bis 8 Wochen vor Kampagnenstart 50%
3. bis 4 Wochen vor Kampagnenstart 75%
4. bis 2 Wochen vor Kampagnenstart 100%
Gebühren in Prozent des Netto-Auftragswertes zzgl. der Herstellungskosten für bereits produziertes Werbematerial sowie Mehrwertsteuer.
§ 14 Kündigung
PPM kann den Vertrag ebenfalls dann fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wird, vereinbarte Sicherheiten nicht leistet oder sonstige Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Nach Vertragsbeginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich. Umstände höherer Gewalt und sonstige Umstände, die PPM nicht zu vertreten haben, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug, Diebstahl, Vandalismus usw. berechtigen beide Vertragspartner erst nach Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat zur fristlosen Kündigung, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz abgeleitet werden kann. Die Rechnungssumme ist sodann anteilig bezogen auf die Vertragszeit zu mindern.
